Donnerstag, 6. Dezember 2012

Post vom Notar

Heute lag ein großer Briefumschlag mit den Urkunden von Grundstückskaufvertrag und Grundschuldeintragung im Briefkasten.
Außerdem fand sich noch die Rechnung des Notars, diese lag leicht über dem mit Onlinerechner vorausberechneten Betrag.
Nun müssen ein paar Dinge passieren, bevor die Eintragung im Grundbuch (und damit der eigentliche Eigentümerwechsel des Grundstück) erfolgen kann:

  1. Die Notarrechnung muss bezahlt werden, sonst machte der Notar nämlich nichts. (Immerhin ist dieser Punkt erledigt.)
  2. Der Notar muss die Gemeinde anschreiben, ob diese ein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat, bzw. wahrnehmen möchte.
  3. Wenn nein (was zu erwarten ist), schickt die Gemeinde einen Gebührenbescheid (30 EUR) für die Erteilung eines Negativbescheids an uns.
  4. Wir bezahlen die Gebühr.
  5. Die Gemeinde schickt den Negativbescheid an den Notar.
  6. Der Notar teilt dem Finanzamt den Grundstückskauf mit. 
  7. Der Grundstückspreis muss gezahlt werden (= Fälligkeitsmitteilung/Fälligkeitsbescheinigung).
  8. Das Finanzamt schickt uns einen Grunderwerbssteuerbescheid.
  9. Wir überweisen die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt.
  10. Das Finanzamt stellt dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (welche besagt, dass die Steuer bezahlt ist) aus.
  11. Der Notar veranlasst (wenn der Verkäufer zwischenzeitlich den Eingang des Kaufpreises bestätigt hat) mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Negativbescheid der Gemeinde bezüglich des Vorkaufsrechts die Eintragung im Grundbuch.
Mal gespannt wie lange das dauert...

Allerdings gibt es noch genug zu tun, während wir auf die Eintragung warten! :-)

Ergänzt am 08.12.2012

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